10 Thesen für eine flexible Kirche ohne Parochialprinzip
Die Kirchensteuer kann in Zukunft nicht mehr die Haupteinnahmequelle sein.
Die Gemeinden müssen, auch in finanzieller Hinsicht, vollständig die Verantwortung für sich selbst übernehmen. Sie regeln alle eigenen Belange im Rahmen der
Kirchenordnung selbständig. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip.
Die Gemeinden erheben Mitgliedsbeiträge bzw. regeln ihre Einkünfte selbständig. Die Kirchensteuer wird aus diesen Einkünften entnommen.
Die Kirchensteuer dient ausschließlich der Finanzierung übergemeindlicher Aufgaben (Aufsicht, Repräsentanz, Beratung, Bildung, Diakonie, nicht gemeindlich
gebundene Pfarr- und andere Dienste).
Gemeinden können sich selbständig gründen, wieder auflösen, mit anderen Gemeinden vereinen oder teilen. Sie regeln selbständig, ob und in welcher Weise sie
kooperieren und welche Dienste sie mit anderen Gemeinden gemeinsam tragen.
Gemeinden müssen prinzipiell die Möglichkeit haben, aus der Landeskirche auszuscheiden. Im Gegenzug muss die Möglichkeit bestehen, freie Gemeinden in die Kirche
aufzunehmen. Die Bekenntnis-Grundlage, die Grundartikel und die Kirchenordnung sind selbstverständlich für alle Gemeinden verbindlich.
Der Pfarrdienst bleibt an die Landeskirche (als Dienstgeberin und -aufsicht) gebunden, muss aber von den Gemeinden per Refinanzierung getragen werden.
Die Mitgliedschaft in einer Gemeinde wird nicht mehr durch den Wohnort, sondern durch die freie Entscheidung des Mitglieds begründet. Die Gemeinde bezieht sich
nicht mehr auf ein Gebiet, in dem im Regelfall die Gemeindeglieder wohnen, sondern auf den Ort, an dem sie sich versammelt und ihren Gottesdienst feiert.
Gemeinden können miteinander konkurrieren. Dieser Wettbewerb ist gewollt.
Gemeinden können scheitern. Für diesen Fall muss es ein geregeltes Verfahren geben.
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